Das Wappen vom Markt Pöttmes.

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Zielsetzung

laut Satzung § 2 Zweck des Vereins

 

(1) Der Verein ist selbstlos tätig. Der Verein bezweckt im Rahmen des Obst- und Gartenbaues, die Förderung der Landespflege und des Umweltschutzes zur Erhaltung einer schönen Kulturlandschaft und der menschlichen Gesundheit. Der Verein fördert insbesondere die Ortsverschönerung und dient damit der Verschönderung der Heimat, der Heimatpflege und somit der gesamten Landeskultur.

(2) Der Verein arbeitet gemeinnützig im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.

(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(4) Die Förderung des Erwerbsobstbaues und Erwerbsgartenbaues ist nicht Aufgabe des Vereins.