| (1) Der Verein ist selbstlos tätig. Der Verein bezweckt
im Rahmen des Obst- und Gartenbaues, die Förderung der Landespflege und des
Umweltschutzes zur Erhaltung einer schönen Kulturlandschaft und der menschlichen
Gesundheit. Der Verein fördert insbesondere die Ortsverschönerung und dient damit der
Verschönderung der Heimat, der Heimatpflege und somit der gesamten Landeskultur.
(2) Der Verein arbeitet gemeinnützig im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabeordnung.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mittel des Vereins
dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(4) Die Förderung des Erwerbsobstbaues und Erwerbsgartenbaues ist nicht Aufgabe des
Vereins. |